Bisher wurden Reisende mit einer Behinderung beim Mattelift inkl. eine Begleitperson nach Vorweisen des IV-Ausweises gratis befördert.
Gemäss Tarifregelung im Direkten Verkehr gilt für die Inanspruchnahme der Vergünstigung bei den SBB und anderen Transportunternehmen folgende Regelung:
Reisende mit eingeschränkter Mobilität müssen im Besitz der „Ausweiskarte für Reisende mit einer Behinderung“ sein. Die „Ausweiskarte für Reisende mit einer Behinderung» (Begleiterkarte)“ ist bei den kantonalen Stellen zu beantragen. Aktuell gültig ist die Ausweiskarte 2017–2020; sie wird auf Papier ausgegeben.
Das bedeutet, dass ab 1.3.2020 das Vorweisen des IV-Ausweises nicht mehr zur Gratisbeförderung berechtigt. Reisende mit eingeschränkter Mobilität sind seit Januar 2020 auf die neue Regelung aufmerksam gemacht, damit sie bis 1.3.2020 genügend Zeit haben, um die“ Ausweiskarte für Reisende mit Behinderung“ beim zuständigen Amt zu beantragen.
Die Ausweiskarte für Reisende mit einer Behinderung kann beim Regierungsstatthalteramt Bern Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, Tel. 031 635 94 00 bestellt werden.
Personenaufzug Matte-Plattform AG
Verwaltungsrat